Produkthaftung

Produkthaftung
1. Begriff: Verschuldensunabhängige (Gefährdungs-)Haftung des Herstellers für Schäden aus der Benutzung eines von ihm in den Verkehr gebrachten fehlerhaften Produkts, und zwar für Personen- und Sachschäden.
- Anders:  Produzentenhaftung.
- 2. Rechtsgrundlage: Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989 (BGBl I 2198) m.spät.Änd.
- 3. Voraussetzungen: Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Fall der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist (§ 1 I ProdHaftG). Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Hersteller das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat oder das Produkt beim Inverkehrbringen fehlerfrei war, das Produkt nicht zu wirtschaftlichen Zwecken hergestellt oder vertrieben worden ist, das Produkt zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens noch nicht erkannt werden konnte (§ 1 II). Ausschluss der Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts nach den Voraussetzungen des § 1 III. Die Beweislast für den Fehler, den Schaden und die Kausalität zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte (§ 1 IV). Der Haftungshöchstbetrag beträgt bei Personenschäden 85 Mio. Euro (§ 10). Bei Sachbeschädigung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro vorgesehen (§ 11). Dem Geschädigten bleibt aber u.U. die  Produzentenhaftung; für die insoweit einschlägigen Fallgruppen – Konstruktionsfehler, Fertigungs- und Kontrollfehler, Instruktionsfehler – hat die Rechtsprechung unterschiedliche Haftungsvoraussetzungen und strenge Anforderungen an die Hersteller (z.B. hinsichtlich Produktbeobachtung und Warnung der Verbraucher) entwickelt. Die Verjährung beträgt drei Jahre (§ 12); der Anspruch erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt erstmals in den Verkehr gebracht hat (§ 13). Die Ansprüche nach dem ProdHaftG sind nicht abdingbar (§ 14).
- Vgl. auch  internationale Produkthaftung.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Produkthaftung — Produkthaftung …   Deutsch Wörterbuch

  • Produkthaftung — Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Sie ist in den §§ 1 bis 19 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG)… …   Deutsch Wikipedia

  • Produkthaftung — Prodụkthaftung,   Prodụzentenhaftung, Warenhaftung, Haftung des Herstellers für Schädigungen besonders an Leben, Gesundheit und Eigentum des Verbrauchers durch Fehlerhaftigkeit von Waren. Fehler sind v. a. Konstruktionsfehler (z. B. fehlerhaft… …   Universal-Lexikon

  • Produkthaftung — Pro·dụkt·haf·tung die; Jur; die Pflicht des Herstellers einer Ware, Schäden wieder gutzumachen, die jemandem durch Fehler an der Ware entstehen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Produkthaftung — Pro|dukt|haf|tung die; : Haftung des Produzenten einer Ware für Folgeschäden, die dem Verbraucher aufgrund einer fehlerhaften Ware entstehen (Personen u. Sachschäden, nicht Schäden an der Ware selbst) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Produkthaftung — Pro|dụkt|haf|tung (Wirtschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • internationale Produkthaftung — Gegenstand der ⇡ Produkthaftung sind Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt, das industriell hergestellt worden ist, an Menschen (Gesundheit) oder Sachen (Eigentum) hervorruft. Es haften in den Ländern der EU alle am Produktionsprozess Beteiligten …   Lexikon der Economics

  • Entwicklungsgefahren — ⇡ Produkthaftung …   Lexikon der Economics

  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) — ⇡ Produkthaftung …   Lexikon der Economics

  • ProdHaftG — Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte ProdHaftG) vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) regelt in Deutschland die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Darunter versteht das Gesetz alle… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”